Leistungen
Ziel: Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Nierenerkrankungen sowie des Diabetes mellitus unter Berücksichtigung der individuellen Risiken (Begleiterkrankungen, familiäre Erkrankungen etc.) mit Einleitung einer Therapie sowie einer Beratung zur Vermeidung von Folgekomplikationen.
Inhalt:
Erhebung der Eigen-, Familien- und Sozialanamnese, insbesondere Erfassung des Risikoprofils
Vollständige körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus)
Laboruntersuchungen
a) Blutentnahme zur Bestimmung von Gesamtcholesterin und Glukose
b) Untersuchungen aus dem Urin zur Bestimmung von EiweiĂź, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit
Beratung
Ggfs. kann aus medizinischen GrĂĽnden eine umfangreichere Laboruntersuchung erforderlich sein.
Männer können die Krebsvorsorge-Untersuchung ab dem Alter von 45 Jahren jedes Jahr durchführen lassen. Untersucht werden die Prostata und der Enddarm, die äußeren Genitalorgane und die Haut. Ab einem Alter von 50 Jahren und bis zur Vollendung des 54. Lebensjahres besteht Anspruch auf die jährliche Durchführung eines Schnelltests auf okkultes Blut im Stuhl. Ab dem 35. Lebensjahr ist alle 2 Jahre eine Hautkrebsuntersuchung vorgesehen.
Darüber hinaus stehen allen männlichen Versicherten ab dem Alter von 50 Jahren und allen weiblichen Versicherten ab einem Alter von 55 Jahren zwei Koloskopien (endoskopische Untersuchung des gesamten Dickdarms) als Früherkennungsmaßnahme zu. Hierfür überweisen wir Sie an einen entsprechenden Facharzt. Frühestens zehn Jahre nach Durchführung der ersten Koloskopie besteht Anspruch auf eine zweite Koloskopie. Bei dieser Untersuchung können Polypen (frühe Vorstadien eines möglichen Dickdarmkrebses) erkannt und sofort entfernt werden.
Wird die Früherkennung per Koloskopie ab dem Alter von 50 Jahren nicht durchgeführt oder schließt sich keine zweite Koloskopie frühestens zehn Jahre nach der ersten Koloskopie an, besteht Anspruch auf die zweijährliche Durchführung der Untersuchung auf okkultes Blut im Stuhl.
Jugendgesundheitsuntersuchung J1 (12-14 J.)
Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 dient der Früherkennung und Prävention von Erkrankungen bzw. Risikofaktoren sowie der gesundheitlichen Aufklärung Jugendlicher im Alter von 12 bis 14 Jahren.
Bei der J1 misst der Arzt oder die Ärztin nochmals Körpergröße, Gewicht und Blutdruck, überprüft die Körperfunktionen und kontrolliert, ob die oder der Jugendliche richtig sieht und hört. Gegebenenfalls wird noch Blut abgenommen, um bestimmte Blutwerte zu überprüfen. Bei diesem Termin wird auch der Impfschutz der oder des Jugendlichen überprüft und eine Impfberatung durchgeführt.
Sie ist wichtig, um neben körperlichen und psychosozialen Fehlentwicklungen auch gesundheitliche Probleme wie Übergewicht, Bewegungsmangel und Suchtverhalten frühzeitig erkennen und behandeln zu können.
Auch können Jugendliche über weitere Probleme mit dem Arzt in Abwesenheit der Eltern sprechen. Denn auch wenn Jugendliche keine 18 Jahre alt ist, unterliegt die Untersuchung der ärztlichen Schweigepflicht. Nur bei gesundheitlicher Gefahr darf der Arzt diese brechen.
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Jugendliche nur dann von einem Arbeitgeber angestellt werden dürfen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate vor der Anstellung von einem Arzt untersucht worden sind. Als Jugendlicher gilt jeder ab dem 15. Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag. Nach Paragraph 32 des Jugendarbeitsschutzgesetztes muss die Bescheinigung einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung dem Arbeitgeber vorliegen. Lediglich die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung oder eine Anstellung, die nicht länger als zwei Monate dauert, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ziel:Beurteilung, ob die Gesundheit oder die Entwicklung der oder des Jugendlichen durch die Ausführung bestimmter Tätigkeiten gefährdet sind.
Vor der Untersuchung erhält der Jugendliche einen Fragebogen, den er mit den Eltern oder Sorgeberechtigten ausfüllen und unterschreiben muss. Diesen Fragebogen und den Impfpass bringen Sie bitte zur Untersuchung mit.
Inhalt: Die Untersuchung beginnt mit einer Erhebung der Vorerkrankungen und aktuellen Beschwerden. Danach erfolgen eine Ganzkörperuntersuchung mit Bestimmung von Größe und Gewicht, ein Sehtest sowie eine Urinprobe. Anschließend wird überprüft, ob weitere Untersuchungen z.B. Nachuntersuchungen oder Untersuchungen von bestimmten Fachärzten erforderlich sind und ob Einschränkungen für die geplanten Tätigkeiten zum Schutz der oder des Jugendlichen erforderlich sind. Auch wenn Jugendliche keine 18 Jahre alt ist, unterliegt die Untersuchung der ärztlichen Schweigepflicht. Nur bei gesundheitlicher Gefahr darf der Arzt diese brechen. Die Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung werden vom jeweiligen Bundesland getragen.
Ableitung der Herzströme zur Beurteilung von Herzfrequenz, Herzrhythmusstörungen und Störungen der Erregungsausbreitung bzw. -rückbildung. Mit dem Ruhe-EKG können z.B. akute Herzinfarkte erkannt werden.
EKG-Ableitung und Messung des Blutdruckverhaltens und der Herzfrequenz unter Belastung des Körpers auf einem Fahrradergometer. Hierbei können Durchblutungsstörungen am Herzen, krankhaftes Blutdruck- und Herzfrequenzverhalten sowie andere körperliche Beschwerden unter Belastung aufgedeckt werden. Diese Untersuchung wird meisten zur Abklärung von Brustschmerzen (“Angina pectoris”) oder Kreislaufstörungen angewendet.
Ableitung der Herzströme zur Beurteilung und Aufdeckung von Herzrhythmusstörungen über 24 Stunden. Diese Untersuchung wird zur Abklärung von unklarer kurzzeitiger Bewusstlosigkeit (“Synkope”) bzw. bei vermuteten Herzrhythmusstörungen benutzt.
Erstellung eines Blutdruckprofils über 24 Stunden. Der Patient muss in dieser Zeit in einem Protokoll festhalten, was er jeweils gerade macht (Tätigkeitsprofil). Die Untersuchung dient der Abklärung von Bluthochdruckerkrankungen, der Kontrolle eines behandelten Bluthochdrucks und der Abklärung von Kollapsereignissen oder kurzzeitiger Bewusstlosigkeit.
Die meisten Laboruntersuchungen werden von dem Laborzentrum Nord-West in SchĂĽttdorf (www.labor-nordwest.de) durchgefĂĽhrt, an die unsere Praxis die von Ihnen gewonnenen Proben weiterleitet. Da es eine Vielzahl von Laboruntersuchungen gibt, richtet sich die Art der Untersuchung nach Ihren Beschwerden.
Kleinere Laboruntersuchungen (z.B. Urinuntersuchungen, INR-Bestimmungen bei Patienten, die Marcumar® einnehmen, Blutsenkungsgeschwindigkeit etc.) werden in unserer Praxis durchgeführt.
Untersuchung zur Überprüfung der Lungenfunktion. Sie dient zur Abklärung von krankhaften Störungen der Atmung mit Verengung der Bronchien oder zunehmender Lungensteifigkeit bzw. zur Kontrolle der medikamentösen Therapie (z.B. bei chronisch obstruktiver Bronchitis (COPD), Asthma bronchiale, Lungenemphysem u.a. Erkrankungen).
Ultraschalluntersuchung zur Beurteilung der Bauchorgane, der Nieren und der Bauchgefäße.
Ultraschalluntersuchung des Brustkorbes zur Beurteilung der Rippen, des Rippenfells und der Lunge.
Schilddrüsensonographie – Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse
Spezielle Ultraschalluntersuchung zur Abklärung von Erkrankungen der Beingefäße (z.B. Thrombosen, Durchblutungsstörungen infolge von Arteriosklerose (pAVK) u.a.)
Der “DemTec” dient der Beurteilung der kognitiven Fähigkeiten.
Bei dieser Untersuchung werden vor und nach Einnahme einer bestimmten Milchzuckermenge Blutzuckerbestimmungen durchgeführt und nach auftretenden Bauchbeschwerden (z.B. Blähungen, Durchfälle etc.) gefragt. Die Untersuchung kann Hinweise auf eine Lactoseintoleranz (“Milchzuckerunverträglichkeit”) geben und wird zur Abklärung chronischer Durchfallerkrankungen durchgeführt.
Diese Untersuchung ist ein Zuckerbelastungstest, bei dem nach Einnahme einer bestimmten Menge Zucker überprüft wird, wie gut der Körper den Zucker verarbeiten kann. Der Test dient zur Abklärung einer Blutzuckerkrankheit (“Diabetes mellitus”).
Etwa zwanzig Prozent der Bundesbürger leiden an chronischen Erkrankungen (definiert als Erkrankungen mit einer Krankheitsdauer von mehr als vier Wochen) und brauchen eine kontinuierliche ärztliche Behandlung, die Überwachung und medikamentöse Therapie umfasst.
Der erste Ansprechpartner ist normalerweise der Hausarzt, der in der Regel auch die Langzeitbetreuung übernimmt. Sind Spezialkenntnisse oder spezielle Geräte erforderlich, wird der Patient zu einem Facharzt oder sogar zu mehreren Fachärzten überwiesen, vereinzelt sogar in ein Krankenhaus eingewiesen.
Mit Hilfe von Disease-Management-Programmen sollen Patienten, die unter chronischen Krankheiten leiden, durch eine abgestimmte, kontinuierliche Betreuung und Behandlung vor Folgeerkrankungen bewahrt werden. Das Konzept fĂĽr dieses System kommt ursprĂĽnglich aus den USA.
Die Ziele:
• Gut abgestimmte medizinische Betreuung und Prävention durch den Hausarzt
• Fachärzte, Kliniken, Therapeuten arbeiten koordiniert zusammen
• Die Therapie wird nach wissenschaftlich gesichertem Wissensstand aufeinander abgestimmt
• Die Leistungskosten der Krankenkassen sollen reduziert werden
Unsere Praxis hat die Zulassung zu Disease Management Programmen (DMP) fĂĽr folgende Krankheiten:
• Diabetes mellitus Typ 2
• KHK (koronare Herzkrankheit)
• Asthma bronchiale
• COPD (chronisch obstruktive Atemwegserkrankung)
Bei o.g. DMP muss sich der Patient einschreiben und verpflichtet sich regelmäßig jedes bzw. jedes 2. Quartal bei seinem Hausarzt vorzustellen und untersuchen zu lassen.
Hautkrebsscreening alle 2 Jahre
Schulungen von Diabetikern und Bluthochdruckpatienten, in denen Patienten mehr über ihre Erkrankung erfahren und darüber, was sie selbst zur Vermeidung von Folgekomplikationen tun können.
Betreuung von akut und chronisch Erkrankten (z.B. Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Krebserkrankungen u.a.).
Wir haben die Zulassung zum DMP (Disease Management Programmen) fĂĽr folgende Krankheiten:
Diabetes mellitus Typ 2
KHK (koronare Herzkrankheit)
Asthma bronchiale
COPD (chronisch obstruktive Atemwegserkrankung)
Bei o.g. DMP muss sich der Patient einschreiben und verpflichtet sich regelmäßig jedes 2. Quartal bei seinem Hausarzt vorzustellen und untersuchen zu lassen.
Dies ermöglicht eine kontinuierliche Überprüfung des Krankheitsverlaufes und der Therapie.
Kleinere chirurgische Eingriffe
Postoperative Kontrollen
Verbandstherapie
Infusionstherapie
Chirotherapie
psychosomatische Grundversorgung
Tetanus (Wundstarrkrampf)
Hepatitis A und B (die Impfung Hepatitis B ist eine Kassenleistung und wird bis zum 18. Lebensjahr von der Kasse ĂĽbernommen)
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Pneumokokken-Impfung (einer der häufigsten Erreger von Lungenentzündungen)
Meningokokken-Impfung (Erreger der HirnhautentzĂĽndung)
Röteln
Masern/Mumps
Diphterie
Grippeschutzimpfung
FSME – Zeckenimpfung („Früh-Sommer-Meningo-Enzephalitis“)
Hib (Hämophilus influenza B)
Pertussis (Keuchusten)
Varizellen (Windpocken)
Herpes zoster
COVID 19
Dr. med. Jutta Thiele
Donnerstags nachmittags ab 14:30 Uhr
- bei Notfällen nach telefonischer Vereinbarung
Dr. med. Christian v. Goldammer
Dienstags nachmittags ab 14:30 Uhr
- bei Notfällen nach telefonischer Vereinbarung
Frau Antje Bömeke
Freitags vormittags ab 11:00 Uhr
- bei Notfällen nach telefonischer Vereinbarung
Kurze Bescheinigung, Attest (fĂĽr Beruf etc.) = 3,50 Euro*
AusfĂĽhrlicher Krankheits- und Befundbericht (z.B. fĂĽr Arbeitgeber, Versicherung etc.) = 11,00 Euro*
*(für Schüler & Hartz IV-Empfänger kostenlos)
Liebe Patientin, lieber Patient,
als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie alle notwendigen ärztlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. So steht es im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Krankenkassen zahlen dafür einen Pauschalbetrag. Dabei ist es egal, wie viele Leistungen die Patienten in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus gibt es medizinische Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören und die z.B. aus persönlichen Gründen von Ihrem Arzt gewünscht werden.
Diese Wunschleistungen dĂĽrfen von Ihrem Arzt nicht ĂĽber die Chipkarte erbracht und abgerechnet werden.
Das heißt, Ihr Arzt darf diese Leistungen nicht zu Lasten der Krankenkasse erbringen. Er muss Ihnen diese Leistungen, wenn Sie es wünschen, als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen. Diese Leistungen werden als IGEL („individuelle Gesundheitsleistungen“) bezeichnet.
Typische Beispiele unserer Praxis hierfĂĽr sind:
Atteste und Bescheinigungen auf Wunsch
Beratung und DurchfĂĽhrung von freiwilligen Reiseimpfungen
Sporttauglichkeitsuntersuchungen
Spezielle Laboruntersuchungen (PSA-Wert)
Gesundheitsuntersuchungen (Intervall-Check) außerhalb der 2-jährigen Krankenkassen-Regelung
Da wir der Meinung sind, dass Sie auch als gesetzlich versicherter Patient gut versorgt sind, bietet unsere Praxis nur wenige individuelle Gesundheitsleistungen an. Bei speziellen Fragestellungen beraten wir Sie jedoch gerne ĂĽber Vor- und Nachteile bestimmter medizinischer Leistungen.